Mit dem Wintersemester 2011 möchte ich (soweit die Uni das fehlende Vorpraktikum in Ausnahme akzeptiert) ein Studium beginnen. Somit werden nicht, wie bisher, viele und oft umfangreichere Projekte, deutschlandweit, zu ermöglichen sein. Während der Zeit der Vorlesungen, möchte ich gern kleine Aufgaben und Projekte, in und um Esslingen/Stuttgart, erledigen und in der vorlesungsfreien Zeit gern auch etwas aufwändigere Projekte. Wenn keine spontane Umsetzung notwendig ist, würde ich mich weiterhin um Anfragen freuen.

Mit Schreiben vom 10.02.2010 erachtete es die Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de), aufgrund eines Hinweises, als notwendig, mir mitzuteilen, dass meine bis zum Datum veröffentlichte Werbung wettbewerbswidrig sei.

Wie schon unter Konzept zu lesen ist und war, beschäftige ich mich seit Jahren mit Leistungen im Bereich Bau, speziell meist im Innenbereich. Viele Arbeiten sind unzulässig in Deutschland, soweit man nicht die entsprechend legitimierende Handwerksrolleneintragung besitzt. Jedoch sind auch viele Leistungen ohne Handwerksrolleneintragung im Bereich der Handwerksrolle A (Meistertitel erforderlich) möglich. Leider sind diese Aufgaben nicht so einfach anzubieten, da sie aus vielen, nicht in ein Bereich liegenden, Tätigkeiten bestehen.  Da ich mich auch nie auf einen speziellen Teil konzentrieren wollte und nach meiner Meinung und Erfahrung das Konzept, viele Aufgaben zu übernehmen, angenehmer für die Auftraggeber ist, biete ich somit als Baubetreuende Leistung an, die Projekte gesamt abzuwickeln. Dadurch wurde es mir möglich viele der möglichen Leistungen an den Projekten zu übernehmen. Spezielle Handwerksleistungen übernehmen die Handwerksunternehmen.

Laut Wettbewerbszentrale, mit entsprechenden Hinweisen auf Gesetze und Gerichtsurteile, ist jedoch eine Werbung für diese Art von Konzept nicht möglich, wenn der Eindruck entsteht, ich würde die Handwerksleistungen aus den geschützten Handwerksbereichen erbringen wollen. Somit musste ich mich mit einer Unterlassungserklärung damit einverstanden erklären nicht mehr mit den Begriffen Innenausbau (ohne Handwerksrolleneintragung im Maler und Lackiererhandwerk, dem Tischlerhandwerk, dem Zimmererhandwerk und dem Stuckateurhandwerk) und Bausanierung (ohne Handwerksrolleneintragung im Maurer- und Betonbauerhandwerk, dem Maler und Lackiererhandwerk, dem Dachdeckerhandwerk, dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk und dem Elektrotechnikhandwerk) zu werben. Weiterhin sind mir mehrere Formulierungen wie z.B. Sanierung von Altbauwohnungen oder Fassadengestaltung und Küchenverlegung somit untersagt.

Ich bitte um Verständnis, dass die Ausführungen zu den Projekten noch kürzer werden.